Unter Hinweis auf § 2 der Ruhrschifffahrtsverordnung (RuhrSchVO) vom 01.12.2009 in der z. Z. gültigen Fassung (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 49 vom 10.12.2009) in Verbindung mit § 1.22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung wird bekannt gemacht:
Am Mittwoch den 28.07.2021 wird ab 12:00 Uhr der Baldeneysee von der Wehranlage bis zur Kampmannbrücke für den Schiffs- und Freizeitverkehr freigegeben.
Den Anordnungen des Stromaufsichtsbeamten, der Wasserschutzpolizei und dem Schleusenpersonal ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 21 RuhrSchVO in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 2 des Landeswassergesetzes vom 25.06.1995 in der aktuell gültigen Fassung mit Bußgeld geahndet.
Die Bekanntmachung im Original gibt es hier: Bezirksregierung Düsseldorf
!!! ACHTUNG - ÜBER EINE FREIGABE DER VEREINSBOOTE INFORMIERT EUCH DER VORSTAND IN ABSTIMMUNG MIT UNSEREM BOOTSWART GEORG !!!